Plakatierungsdienst (öffentlicher)

Der Dienst wird von der Gemeinde in Eigenregie geführt. Die Plakate können auf eigens dafür vorgesehenen Anschlageflächen angebracht werden und zwar:

  • in Gais: beim Parkplatz bei der Gemeinde und bei der Feuerwehr-Halle
  • in Uttenheim: neben der Landesstraße bei den Anschlagetafeln und in der Nähe der Kirche
  • in Mühlbach: in der Nähe des Gasthofs Huber
  • in Tesselberg: in der Nähe des Hotel Lahner

Wer Plakate anbringen möchte, muss sich an das Steueramt wenden, wo alle Plakate, die auf den Anschlagetafeln sowie jene, die in Bars, Hotels, Geschäften... hängen sollen, abgestempelt werden.

Wenn der Bürger die Plakate selbst anbringen möchte, beträgt die Gebühr pro Blatt und für die ersten 10 Tage € 1,00.

Wenn die Gemeinde die Plakate anbringen soll, beträgt die Gebühr pro Blatt und für maximal 10 Tage € 1,50.

Es sind auch verschiedene Ermäßigungen vorgesehen.

ACHTUNG!! 

Es werden nur Plakate bis zu einer Größe von 70x100 cm angenommen. Überdimensionierte Plakate werden aus technischen- und Platzgründen nicht akzeptiert! 

 Die Zahlung der Gebühr hat möglichst gleichzeitig mit der Inanspruchnahme des Dienstes zu erfolgen. Für die Unterlassung, Verspätung oder Ungenauigkeit der Meldung und abstempeln der Plakate sowie für die unterlassene oder verspätete Bezahlung und für die Übertretung der einschlägigen Vorschriften sind Strafen vorgesehen.

Mitteilung des Steueramts vom 27.03.2013:

Plakate und Mitteilungen, welche an öffentlichen Anschlageplätzen, in Räumlichkeiten der Öffentlichen Verwaltung, Handels- und Gastgewerbebetrieben im Gemeindegebiet Gais angebracht werden, unterliegen den Vorschriften über die öffentliche Plakatierung und müssen deshalb im Steueramt unserer Gemeinde zur Stempelung vorgelegt werden.

Plakate und Mitteilungen, welche die eigene Tätigkeit betreffen und ausschließlich in den eigenen Räumlichkeiten angeschlagen werden, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Zuständig