Pfarrkirche Uttenheim
Die Pfarrkirche Uttenheim war ursprünglich romanisch, wurde aber später gotisiert und hatte einen höchst wertvollen Altar des sogenannten "Meister von Uttenheim" (circa 1430-1480), dessen richtigen Namen man bis heute nicht kennt. Heute zählt man ihn zu den großen Meistern der Gotik und vermutet in ihm den Lehrmeister des großen Michael Pacher.
Weitere Informationen zur Kirche:
Dekan
Franz Josef Campidell
Pfarrgemeinderat Uttenheim
- Franz Josef Campidell (Pfarrseelsorger)
- Roswitha Maurer (Vorsitzende Pfarrgemeinderat, Koordinatorin Pastoralteam u Bereich Liturgie)
- Monika Leiter Eppacher
- Annemarie Reichegger Astner (Bereich Öffentlichkeitsarbeit)
- Paul Niederbrunner (Bereich Caritas)
- Helmuth Auer (Bereich Verwaltung)
- Simon Auer
Friedhofskomitee Uttenheim
Das Friedhofskomitee ist wie folgt zusammengesetzt:
- Dr. Martin Kammerer (Pfarrer), seit 09.09.2012
- Cesare Grigoletto (Friedhofspfleger)
- Johann Astner (Totengräber)
- Anni Niederbacher (Vertreterin des Pfarrgemeinderates)
- Gerd Reichegger (Vertreter des Pfarrgemeinderates)
- Ernst Plaikner (Vertreter der Gemeinde)
- Ulrike Großgasteiger (Vertreterin der Gemeinde)
Zum Präsidenten des Komitees wurde Ernst Plaikner gewählt, Gerd Reichegger fungiert als Kassier.
Vorgaben zur Errichtung der Grabstätte
- Die Särge und deren Ausstattung dürfen nur aus biologischen abbaubaren Materialien bestehen. Die verwendeten Holzarten dürfen nur einheimische Weichhölzer sein, aber nicht Lärche. Sie müssen unbehandelt verarbeitet werden.
- Die Urnen, in denen Asche aufbewahrt werden soll, bestehen aus widerstandsfähigem Material, sie ,müssen versiegelt werden und außen mit dem Vor-und Zunahmen sowie Geburts-und Todestag der verstorbenen Person versehen sein.
- Die Grabstätte einschließlich der Einfassung und des Grabmals darf die Länge von 130 cm und die Breite von 80 cm nicht überschreiten, bei Doppelgräbern die Breite von 140 cm. Die Grabstätten sind auf allen Seiten einzufassen, wobei dazu ausschließlich Holz, Granit oder Gneis verwendet werden darf.
- Das Grabmal kann aus Holz, Granit oder Gneis bestehen, das Kreuz mit Namen und Jahreszahlen aus Holz oder folgende Metallen: Schmiedeeisen, Edelstahl, Bronze oder Messing.
- Die Besetzung von Kinder erfolgt nach den allgemeinen Bestimmungen der Totenpolizeiordnung und der Friedhofsordnung.
- Keine Grabstelle darf vor Ablauf der Ruhefrist. neu belegt werden.
- Die Errichtung von Grabmälern, Einfriedungen oder sonstigen baulichen Anlagen und Abänderungen sind vom Friedhofskomitee zu genehmigen. Es ist deshalb eine Skizze des Grabmales dem Friedhofskomitee zur Prüfung vorzulegen.