Mietwagenunternehmen mit Fahrer

Mit Beschluß des Gemeinderates Nr. 30 vom 29.04.1998 und Nr. 58 vom 24.10.2000 wurde die Verordnung zur Regelung des Taxi- und Mietwagendienstes genehmigt.
Im Gemeindegebiet können insgesamt Nr. 6 (5 Mietwagen mit Fahrer und 1 Buslizenz) Ermächtigungen zur Ausübung des Mietwagendienstes vergeben werden (Anzahl erhöht mit Beschluß des Gemeinderates Nr. 53 vom 12.12.2002). Taxilizenzen sind keine vorgesehen.

Sollte die Anzahl der Lizenzen erhöht bzw. eine frei werden, wird die neue Ermächtigung mittels öffentlichem Wettbewerb ausgeschrieben (Unterlagen werden dann zum download ins Netz gestellt) und nach Bewertungsunterlagen und Prüfungsergebnissen vergeben.

Zuständig